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Geschichte
Meilensteine
Die Platzge
Das Ries
Spielbetrieb

Geschichte

Die durch harte Lebensbedingungen gestählten Helvetier flössten selbst einem Cäsar Achtung ein. Ausgrabungen beweisen, dass die Römer im oberen Helvetien ihre Leibesübungen betrieben.
Nach Festigung des Christentums duldete die Kirche zur leichten Bekehrung der germanischen Volksstämme deren Gewohnheiten in Kraftspielen aller Art. Der Kampf für die Freiheit und die Weihe der Feste durch Körperübungen, veranlasste unsere Vorfahren aber auch noch weiterhin durch die Jahrhunderte hindurch, den Leib hart und tüchtig zu machen.

Die spärlichen Quellen über die Leibesübungen beginnen in der Hauptsache erst nach der Gründung der Eidgenossenschaft zu fliessen. Darnach fanden die alten Schweizerspiele ihre liebevolle Pflege bei den Hirten und Sennen, in den Zünften und Knabschaften, im Wetteifer der Gemeinden, in der Weihe religiöser Feste und in Bräuchen und Sitten.

Das Spiel musste sich gerade in unserem Land der Gegensätze, im Herzen Europas, am Treffpunkt vieler Kulturen, an wichtigen Durchgangsstrassen zwischen Nord und Süd, besonders mannigfaltig und eigenartig entwickeln.

Mit ganzer Seele begingen die Schweizer ihre Feiern zur Erinnerung an Waffentaten, von Fasnachts- und Zunftanlässen, wobei die Teilnehmer Frohsinn und Freundschaft, Kraft und Geschicklichkeit in Spielkämpfen pflegten. Die freundschaftlichen Zusammenkünfte scheinen selbst auf die in Fehden verwickelten Brüder ihre einigende Nachwirkung ausgeübt zu haben.

Echt schweizerisch ist der allgemein bekannte Vorfall der Kappeler Milchsuppe. Das gemeinsame erleben des ganzen Volkes überbrückte auch Standesunterschiede. Darnach schätzten damals auch Amtspersonen die volkstümlichen Wettkämpfe. Nach der Wahl der Räte ging man auf einen Platz und sprang, rang, lief und stiess Steine.

Chroniken melden aus dem Appenzellerland: die ältesten Spiele fanden an sogenannten Alp- und Weidstubeten statt. Da übte man sich im Springen, Ringen, Tanzen, Kegelschieben, Blattenschiessen und Steinstossen.
Leute beiderlei Geschlechts versammelten sich zu diesem Zweck im Frühling und Herbst auf den hiezu angewiesenen Plätzen. Ein Mitglied des Rates und der Landesweibel beaufsichtigten diese Spiele im Namen der Obrigkeit. Die älteste Verordnung hierüber lautet folgendermassen: "Die Waid- und Alpstubeten sollen dem jungen Volk nach der Nachmittagspredigt erlaubt sein. Damit sie ihren Mut in Zucht und Ehren zeigen können, soll deswegen jeder Messner eine Stunde früher einläuten, damit man an dieselben könne".

An den Kilbinen übte man sich wie an Hirtenfesten im Kegelschieben, Blattenschiessen, Steinstossen, verbunden mit jauchzen, und mit Blumensträussen geschmückte Jünglinge und Mädchen zogen unter Gesang um das Dorf.

Zwischen den Strömungen der Leibesübungen schienen unsere alten schweizer Spiele zu ersticken; aber die Berner und Innerschweizer hielten glücklicherweise zäh an ihren Überlieferungen fest. Vereine, Verbände, Erziehungsanstalten und das Militär nahmen sich einiger alten Spiele an.

Der inzwischen stark gewordene Eidgenössische Turnverband war dazu berufen, einige schweizer Spiele wie Schwingen, Steinstossen, Ringen und Steinheben unter seine starken Fittiche zu nehmen und ihr Weiterleben durch belehrende Kurse und anfeuernde Feste zu gewährleisten.


Vom "Platzgen" oder "Plattenwerfen" lesen wir in alten Chroniken folgende Namen: Tötzlen, Plättlen, Le Palet, Jouer aux couthions, Giovar a plattas, Dar a passers, Dar il Buc, Igl stichel, Geissgüggele, Plattenschiessa, Le jeu de la quille cavalière, Stöckle, Stöcklen, Platzgen, Platta stechel, Aux boutons, Platschgere uva.

Diese Spiele betrieben die Schweizer in allen möglichen Formen und Entwicklungen.

Niedwaldner Kalender 1888: "Scharmante junge Männer sind auf Besuch gekommen, sind Tag und Wochen dageblieben, haben die Zeit vertrieben mit Niggelschlagen, Blattenschiessen und Mutteli drölen."

Die Poschiaver verboten diese Spiele in ihren 1550 gedruckten Statuten.

Zürcher Mandat 1545: blatten geschossen.

Zürcher Mandat 1627: "Wir wöllent, dass die jungen Mannschaft ihr Kurzweil mit Blattenschiessen, Kegeln, Ballenschlahen und Steinstossen wool haben möge; allein dass von Zusähern kein Gwett derby getrieben werdint".

Im Jahre 1555 verboten die Berner das "blattenschiessen" auf der Schützenmatte.

Berner Mandat 1628 / 67: "Dessglychen lassen wir zu als Manns und Lybsübung das Kugelwerfen, Ballen und Kugelschlagen, auch Blattenschiessen ... doch allein von Kurzweil wegen."

Pfarrarchiv Wangen a. A. 1680: 15. 8. "es ist vor Chorgericht erkent worden über Hans und Peter Strasser, dass wie sie oongeacht etlichmal an sie vorganglich chorgerichtlichen Mahnungen des sontäglichen kaigelns und blattenschiessens nicht müssig gangen, sie zu wohlverdienter Straaf 24 stund incarceriert werden und jeglicher zuhanden des Chorgerichts erlege 10 s."

An der Chorgerichtssitzung in Oberdiessbach wurde folgendes Urteil gefällt und in den Manualen von 1773 niedergeschrieben: Bendicht und Hans Aebersold werden wegen "stöcklen" und "Blattenschiessen", wobei sie auch gezankt haben, gemassregelt.

In Ringgenberg schoss man noch bis 1860 mit 1 - 2 kg schweren Steinplatten nach einem 10 - 15 m entfernten Ziel. Das wiederholen des Blattenschiessens nach einem missglückten Wurf nannte man "pifren". Dieser Ausdruck war auch bei den Brienzer Buben bei ihrem "Stöcklen" gebräuchlich.

Schaffhausen, Hallau 1700: "Auf betreiben der Geistlichen wird Kegeln, Blättlen und andere Ungebühr, durch welche der Sabbat entheiligt werden möchte, abgeschafft".

Das Blattenschiessen "ludus disvorum vel lapidum obriculatorum" "Blatten darmit man schiesst discus", Blattenschiessen "discus ludere". (Denzler 1677, Clavis linguane Latinae Basileia 1677 Ed. VII. Basilea 1716).

Das Spiel wird in alten Mandaten oft eingeschränkt, oder gar verboten, so in St. Gallen um 1551 - 1750, Zug 1666, Basel 1715 und auch im Aargau (Baden).

Am Zürcher- Untersee sagte man dem Prinzen Napoleon nach, "er hei ammel mit Talere blättlet".
 


 
 
© Christian Zimmermann