|
Geschichte
Die durch harte Lebensbedingungen gestählten Helvetier
flössten selbst einem Cäsar Achtung ein. Ausgrabungen
beweisen, dass die Römer im oberen Helvetien ihre
Leibesübungen betrieben.
Nach Festigung des Christentums duldete die Kirche zur
leichten Bekehrung der germanischen Volksstämme deren
Gewohnheiten in Kraftspielen aller Art. Der Kampf für die
Freiheit und die Weihe der Feste durch Körperübungen,
veranlasste unsere Vorfahren aber auch noch weiterhin durch
die Jahrhunderte hindurch, den Leib hart und tüchtig zu
machen.
Die spärlichen Quellen über die Leibesübungen beginnen in
der Hauptsache erst nach der Gründung der Eidgenossenschaft
zu fliessen. Darnach fanden die alten Schweizerspiele ihre
liebevolle Pflege bei den Hirten und Sennen, in den Zünften
und Knabschaften, im Wetteifer der Gemeinden, in der Weihe
religiöser Feste und in Bräuchen und Sitten.
Das Spiel musste sich gerade in unserem Land der Gegensätze,
im Herzen Europas, am Treffpunkt vieler Kulturen, an
wichtigen Durchgangsstrassen zwischen Nord und Süd,
besonders mannigfaltig und eigenartig entwickeln.
Mit ganzer Seele begingen die Schweizer ihre Feiern zur
Erinnerung an Waffentaten, von Fasnachts- und Zunftanlässen,
wobei die Teilnehmer Frohsinn und Freundschaft, Kraft und
Geschicklichkeit in Spielkämpfen pflegten. Die
freundschaftlichen Zusammenkünfte scheinen selbst auf die in
Fehden verwickelten Brüder ihre einigende Nachwirkung
ausgeübt zu haben.
Echt schweizerisch ist der allgemein bekannte Vorfall der
Kappeler Milchsuppe. Das gemeinsame erleben des ganzen
Volkes überbrückte auch Standesunterschiede. Darnach
schätzten damals auch Amtspersonen die volkstümlichen
Wettkämpfe. Nach der Wahl der Räte ging man auf einen Platz
und sprang, rang, lief und stiess Steine.
Chroniken melden aus dem Appenzellerland: die ältesten
Spiele fanden an sogenannten Alp- und Weidstubeten statt. Da
übte man sich im Springen, Ringen, Tanzen, Kegelschieben,
Blattenschiessen und Steinstossen.
Leute beiderlei Geschlechts versammelten sich zu diesem
Zweck im Frühling und Herbst auf den hiezu angewiesenen
Plätzen. Ein Mitglied des Rates und der Landesweibel
beaufsichtigten diese Spiele im Namen der Obrigkeit. Die
älteste Verordnung hierüber lautet folgendermassen: "Die
Waid- und Alpstubeten sollen dem jungen Volk nach der
Nachmittagspredigt erlaubt sein. Damit sie ihren Mut in
Zucht und Ehren zeigen können, soll deswegen jeder Messner
eine Stunde früher einläuten, damit man an dieselben könne".
An den Kilbinen übte man sich wie an Hirtenfesten im
Kegelschieben, Blattenschiessen, Steinstossen, verbunden mit
jauchzen, und mit Blumensträussen geschmückte Jünglinge und
Mädchen zogen unter Gesang um das Dorf.
Zwischen den Strömungen der Leibesübungen schienen unsere
alten schweizer Spiele zu ersticken; aber die Berner und
Innerschweizer hielten glücklicherweise zäh an ihren
Überlieferungen fest. Vereine, Verbände, Erziehungsanstalten
und das Militär nahmen sich einiger alten Spiele an.
Der inzwischen stark gewordene Eidgenössische Turnverband
war dazu berufen, einige schweizer Spiele wie Schwingen,
Steinstossen, Ringen und Steinheben unter seine starken
Fittiche zu nehmen und ihr Weiterleben durch belehrende
Kurse und anfeuernde Feste zu gewährleisten.
Vom "Platzgen" oder "Plattenwerfen" lesen wir in alten
Chroniken folgende Namen: Tötzlen, Plättlen, Le Palet, Jouer
aux couthions, Giovar a plattas, Dar a passers, Dar il Buc,
Igl stichel, Geissgüggele, Plattenschiessa, Le jeu de la
quille cavalière, Stöckle, Stöcklen, Platzgen, Platta
stechel, Aux boutons, Platschgere uva.
Diese Spiele betrieben die Schweizer in allen möglichen
Formen und Entwicklungen.
Niedwaldner Kalender 1888: "Scharmante junge Männer sind auf
Besuch gekommen, sind Tag und Wochen dageblieben, haben die
Zeit vertrieben mit Niggelschlagen, Blattenschiessen und
Mutteli drölen."
Die Poschiaver verboten diese Spiele in ihren 1550
gedruckten Statuten.
Zürcher Mandat 1545: blatten geschossen.
Zürcher Mandat 1627: "Wir wöllent, dass die jungen
Mannschaft ihr Kurzweil mit Blattenschiessen, Kegeln,
Ballenschlahen und Steinstossen wool haben möge; allein dass
von Zusähern kein Gwett derby getrieben werdint".
Im Jahre 1555 verboten die Berner das "blattenschiessen" auf
der Schützenmatte.
Berner Mandat 1628 / 67: "Dessglychen lassen wir zu als
Manns und Lybsübung das Kugelwerfen, Ballen und
Kugelschlagen, auch Blattenschiessen ... doch allein von
Kurzweil wegen."
Pfarrarchiv Wangen a. A. 1680: 15. 8. "es ist vor
Chorgericht erkent worden über Hans und Peter Strasser, dass
wie sie oongeacht etlichmal an sie vorganglich
chorgerichtlichen Mahnungen des sontäglichen kaigelns und
blattenschiessens nicht müssig gangen, sie zu wohlverdienter
Straaf 24 stund incarceriert werden und jeglicher zuhanden
des Chorgerichts erlege 10 s."
An der Chorgerichtssitzung in Oberdiessbach wurde folgendes
Urteil gefällt und in den Manualen von 1773
niedergeschrieben: Bendicht und Hans Aebersold werden wegen
"stöcklen" und "Blattenschiessen", wobei sie auch gezankt
haben, gemassregelt.
In Ringgenberg schoss man noch bis 1860 mit 1 - 2 kg
schweren Steinplatten nach einem 10 - 15 m entfernten Ziel.
Das wiederholen des Blattenschiessens nach einem
missglückten Wurf nannte man "pifren". Dieser Ausdruck war
auch bei den Brienzer Buben bei ihrem "Stöcklen"
gebräuchlich.
Schaffhausen, Hallau 1700: "Auf betreiben der Geistlichen
wird Kegeln, Blättlen und andere Ungebühr, durch welche der
Sabbat entheiligt werden möchte, abgeschafft".
Das Blattenschiessen "ludus disvorum vel lapidum
obriculatorum" "Blatten darmit man schiesst discus",
Blattenschiessen "discus ludere". (Denzler 1677, Clavis
linguane Latinae Basileia 1677 Ed. VII. Basilea 1716).
Das Spiel wird in alten Mandaten oft eingeschränkt, oder gar
verboten, so in St. Gallen um 1551 - 1750, Zug 1666, Basel
1715 und auch im Aargau (Baden).
Am Zürcher- Untersee sagte man dem Prinzen Napoleon nach,
"er hei ammel mit Talere blättlet".
|